Finanzierung des Gesundheitswesens

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Das Defizit der Gebietskrankenkassen und die Finanzierungsprobleme der Länder und Gemeinden als Spitalserhalter können vorrangig über die Ausschöpfung des Effizienzpotentials und weiters durch zusätzliche öffentliche finanzielle Mittel für das Gesundheitswesen beeinflusst werden. Eine Ausweitung der Selbstbehalte wird nicht angestrebt.

Das Effizienzpotential im gesamten Gesundheitswesen ist auf einer systematischen Grundlage festzulegen und entsprechend der geltenden Art. 15a Vereinbarung mit 300 Mio. € bis 2008 und weiteren 100 Mio. € bis 2010 zu realisieren.

Ansatzpunkte dafür sind insbesondere weniger Zuweisungen und Wiederaufnahmen und Optimierung der tagesklinischen Behandlungen in den Krankenanstalten, effiziente Nutzung von Medizinprodukten und Medikamenten, neue Organisationsformen bei ÄrztInnen, abgestimmte und anreizeffiziente Honorierungssysteme, Einsparungen im nichtmedizinischen Bereich der Krankenanstalten (u.a. Modelle des gemeinsamen Einkaufs oder der Arbeitsorganisation), Kostenwahrheit bei der Abrechnung von GastpatientInnen.

Als wesentlichstes Effizienzpotential im Gesundheitswesen wird die Zusammenlegung aller Krankenkassen (Gebiets-, Betriebs- und Gemeindekrankenkassen sowie der "kleinen Kassen") in eine österreichische Krankenkasse gesehen. Damit wird die Verwaltung wesentlich vereinfacht und sämtliche Leistungen werden einheitlich und zu gleichen Tarifen erbracht. Die Krankenkassenbeiträge bzw. Selbstbehalte werden vereinheitlicht.

Die nachhaltige Absicherung der Liquidität der Gebietskrankenkassen erfordert umfassende Maßnahmen. Erste Ansätze dazu sind:

  • die Sicherstellung der vollständigen Einbringlichkeit der SV-Beiträge
  • die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn
  • Zur Verhinderung eines Defizits bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Gesamtheit sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Hälfte des erforderlichen Betrags ist auf Grund von Vorschlägen der Sozialpartner durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen (z.B. Angleichung der Leistungskataloge, Einsparungen bei Medikamenten und Verwaltungskosten) aufzubringen; für die Bedeckung der anderen Hälfte erfolgt eine Anhebung aller Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, wobei die Aufteilung auf Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil entsprechend einer Einigung der Sozialpartner erfolgt, die sich auch auf die Fragen der Liquiditätsvorsorge und die Schaffung einer kostenneutralen Eigenvorsorge innerhalb der Gewerblichen SVA erstreckt
  • Sozialhilfebezieher werden durch eine noch zu verhandelnde pauschalierte Beitragsgrundlage in die Krankenversicherung einbezogen.
  • Das Gesundheitswesen wird auch durch die Einführung einer Kommision entlastet, die Betriebsbedingungen aus gesundheitlicher Sicht analysiert und entsprechend der vorhandenen Risiken die Beitragsgrundlagen bestimmt, die vom Arbeitgeber abzuführen sind. Das sorgt dafür, dass Unternehmer ein Interesse an der Schonung ihrer Angestellten entwickeln um auch selbst Kosten einsparen zu können (Kostenwahrheit/Verursacherprinzip).


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