Kindergarten und Vorschule
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[bearbeiten] Ziel
- Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, in der Kinder in einer liebevollen, familiären Atmosphäre betreut und gefördert werden. Entsprechend ausgebildete Pädagoginnen bereiten die Kinder ihrem Alter und individuellen Entwicklungsstand entsprechend auf den Übergang in die Schule vor. Ziel ist es, dass die Kinder den Schuleintritt motiviert erleben und den dortigen Anforderungen gewachsen sind. Somit wird eine lebenslange Freude am Lernen ermöglicht.
- Förderung soll gleichermaßen auf intellektueller wie auch auf sozialer, körperlicher und praktischer Ebene erfolgen. Einseitige Förderung ist abzulehnen.
- Flächendeckende, für den Bedarf der Österreicher/innen ausreichende Versorgung mit Kindergartenplätzen und Krippenplätzen.
[bearbeiten] Umsetzung
- Erarbeitung eines bundesweiten Bildungsplanes für Kindergärten mit spezieller sprachlicher Frühförderung unter besonderer Einbeziehung von alternativ pädagogischen Möglichkeiten.
- Gemeinsame Ausbildung an einer Fachhochschule für alle pädagogischen Berufe und freie Zeiten für Weiterbildung, Supervision und Teambesprechungen der PädgogInnen zur Qualitätssicherung
- Förderung von privaten Kindergärten und Kindergruppen mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten
- Bei der Bestellung von Expertengruppen müssen auch Vertreter der wichtigsten alternativ pädagogischen Richtungen :Montessori- und Waldorfpädagogik einbezogen werden.
[bearbeiten] Maßnahmen
- Für den halbtägigen Besuch von öffentlichen Kindergärten dürfen keine Gebühren oder Beiträge eingehoben werden. BesucherInnen privater Kindergärten werden für den halbtägigen Besuch finanziell in derselben Höhe unterstützt wie die Kosten für den nächstgelegenen öffentlichen Kindergarten wären.
- Kinder, die öffentliche oder private Kindergärten länger als halbtags besuchen, leisten für Mittagessen und Nachmittagsbetreuung einen Beitrag. Nach familiärer und Einkommenssituation gestaffelte Zuschüsse (nach dem Modell der Ganztagsschulen in Wien) tragen dem Bedürfnis nach sozialem Ausgleich Rechnung.
- Garantiert wird für den Besuch eine Kindergruppenhöchstzahl von 10 Kindern/BetreuerIn. Garantiert wird die individuelle Förderung im sprachlichen, motorischen, sozialen und künstlerischen Bereich. Das Ausmaß der Förderung von besonderen Talenten des Kindes soll dabei in etwa dem Ausmaß zur Beseitigung von Entwicklungsdefiziten entsprechen.
- Kinder werden in öffentlichen Kindergärten spätestens ab einem Alter von 2,5 Jahren aufgenommen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind diese Altersgrenze erreicht. Unabhängig davon, ob dieser Zeitpunkt mit dem Beginn eines Schuljahres zusammenfällt.
- Förderung und Bildung haben im höchsten Maße spielerisch und lustvoll zu erfolgen. Auf pädagogische Motivation anstelle von Leistungsdruck ist penibel zu achten.
- Im Laufe jedes Halbjahres wird der individuelle Entwicklungsstand des Kindes von den BetreuerInnen den Eltern mitgeteilt. Es handelt sich um KEINE Leistungsbeurteilung analog zum Schulnotensystem, sondern um eine Entwicklungsdokumentation für BetreuerInnen und Eltern. Sie unterliegt dem Datenschutz; weder Behörden noch Schulen dürfen Einsicht nehmen; diese Dokumentation darf auch nicht bei der Schuleinschreibung vorgelegt oder gar verlangt werden. Eine Gewichtung des individuellen Förderungsbedarfs wird aufgrund dieser Entwicklungsstandsfeststellung vorgenommen.Die Eltern werden intensiv in den Kindergartenalltag einbezogen(gemeinsame Feste, kleine Instandsetzungsarbeiten).
- Die Schulreife wird von BetreuerIn, Eltern und Schule gemeinsam festgestellt. Der Übertritt in die Schule erfolgt somit zum für das Kind bestmöglichen Zeitpunkt. Die Möglichkeit, das 1. Schuljahr als Vorschuljahr zu absolvieren, muss zur freien Wahl stehen.
- Österreich wird in Kindergartensprengel (Kinder ab 2,5 Jahren) und Kinderkrippensprengel (Kinder ab dem 1. Geburtstag) aufgeteilt. Ein Platz in einem öffentlichen Kindergarten im eigenen Sprengel (akzeptable Anreise auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln) muss dabei für alle Kinder unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern garantiert sein. Die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich die freie Wahl, in welchen Kindergarten sie ihr Kind/ihre Kinder geben.
- Kindergärten im öffentlichen Eigentum müssen werktags zumindest von 7:00 bis 19:00 Uhr durchgehend geöffnet sein. Eine Schließung während der Schulferien hat zu unterbleiben bzw. muss bei Bedarf am Ort eine alternative Betreuung organisiert sein.
