Nutztierschutz
Aus neuverhandeln.at
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Langfristig soll die Nutztierwirtschaft durch ökonomischere und gesündere Produktwertschöpfungsketten ersetzt werden, die unsere Umwelt und Mitgeschöpfe nachhaltig entlasten. Dieser Prozess muß wohl überlegt und Schrittweise durch politische Maßnahmen gefördert und begleitet werden.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Schweine
Die Situation der Schweine in Österreich laut einer repräsentativen Detailstudie von Ende September 2006 zeigt den enormen Handlungsbedarf der Politik. Jährlich werden fast 6 Millionen Schweine in Österreich geschlachtet, zusätzlich gibt es fast 300.000 weibliche und 10.000 männliche Zuchtschweine. Davon leben fast 90% auf Vollspaltenböden, 99% ohne jegliche Stroheinstreu und 72% der Zuchtsauen ununterbrochen im Kastenstand. Nur etwa ein halbes Promille der Schweine sieht in seinem Leben jemals eine Weide. Daher sind folgende Maßnahmen zu setzen:
- Verbot von Vollspaltenböden
- Verpflichtung von Stroh-Einstreu im Liegebereich
- Verbot von Kastenständen
- Eine Verdreifachung des momentan vorgeschriebenen Platzangebotes (momentan ist für Tiere ab 110 kg nur 1qm vorgeschrieben)
- Verbot von elektrischen Treibern
- Verbot von medikamentöser Behandlung außer nach veterinärmedizinischer Indikation bei Verabreichung durch TierärztInnen
- Schaffung von Aussenklimabereichen
- Verbot der (narkosefreien) Behandlung durch Laien im Bereich der Kastration, Kupierung u.ä.
- Angebot von ausreichend Nestbaumaterial zum Abferkeltermin
[bearbeiten] Rinder
Im Bundestierschutzgesetz 2005 wurde zwar versucht, die Situation der Rinder zu verbessern, allerdings fielen diese Versuche durch die zahllosen Ausnahmen nicht wirklich effektiv aus. Daher ist der entsprechende Teil der 1. Tierhaltungsverordnung wie folgt abzuändern:
- Verbot der Daueranbindehaltung
- Verbot der Enthornung
- Verbot der Einzelhaltung von Kälbern
- Verbot von Vollspaltenböden bei der Rinderhaltung
- Verpflichtende Stroheinstreuung
- Verbot des elektrischen Kuhtrainers
[bearbeiten] Legehühner
Ab 2009 ist es verboten Legehühner in konventionellen Legebatterien zu halten. Erst ab 2020 werden die ausgestalteten Legebatteriekäfige, also Käfige mit eingezogener Sitzstange, eingelegter Scharrmatte und sogenanntem "Nest" mit Plastikstreiferln und Teflongitter abgeschafft sein.
Doch auch die sogenannte Bodenhaltung von 9 Hühnern pro m² auf 4 Etagen übereinander in einer Halle ist nicht ohne Probleme. Daher sollten folgende Verbesserungen mit angemessener Übergangsfrist zum Tragen kommen:
- überdachter Aussenbereich im Ausmaß der Hälfte des Stallbereiches
- 5 m² pro 1000 Tiere Staubbad im Aussenscharraum
- Nesteinstreuung durch natürliche Produkte (Dinkel- oder Buchweizenstreu, Heu,...)
- Verbot des Schnabelkupierens
[bearbeiten] Masthühner und Puten
Masthühner und Puten werden in Hallen mit 10.000 - 30.000 Tieren in kürzester Zeit zum Schlachtgewicht gemästet. Bisher gibt es keine EU-weit gültige Richtlinie für ihre Haltung. Folgende Haltungsstandards werden gesetzt:
- Verbot von Qualzüchtungen
- Verbot von Kürzung des Schnabels und des Zehenendgliedes
- Wöchentlicher Austausch von Stroheinstreuungen
- Verdoppelung des Mindestplatzes pro Tier
[bearbeiten] Hummer und Fische
Hummer und Fische werden zum Teil in den Supermärkten und bei Marktständen lebend zum Verkauf angeboten.
Hummer werden an den Scheren gefesselt und warten in kleinen Becken mit vielen anderen Hummern auf den "Gourmet" der sie mit nach Haus nimmt und in kochendem Wasser tötet.
Fische leben oft in winzig kleinen Becken in schmutzigem Wasser und weisen zum Teil schwere Verletzungen auf.
- Verbot des Lebendhandels
- stärkere Kontrolle des Handels
- Importverbot fuer Hummer und Hummerprodukte
[bearbeiten] Gänse und Enten
- Importverbot von Gänse-, und Entenstopfleber und daraus hergestellten Produkten
- Importverbot von Daunen aus Lebendrupf
[bearbeiten] sonstige Nutztiere
- Enthornungsverbot bei Ziegen
- Verbot der Käfighaltung von Kaninchen
- Regelmässiger Auslauf auch für Pferde in Boxenhaltung
