Tagesbetreuung

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Ziel

  • Bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen und außerschulischer Betreuungseinrichtungen
  • Qualitätssteigerung bei der außerschulischen Nachmittagsbetreuung
  • Österreichweite Qualitätskriterien definieren

[bearbeiten] Umsetzung

[bearbeiten] Ganztagesschulen und offene Schulen

  • Die bereits jetzt verpflichtende Bedarfserhebung muss, wie es im Schulorganisationsgesetz vorgesehen ist, durchgeführt werden
  • Förderung des Ausbaues von Ganztagesschulen und offenen Schulen. Wiedereinführung des DuallehrerInnensystems an diesen Schulen, um eine sinnvolle Umsetzung des Konzepts zu gewährleisten.
  • Schul- und wo möglich auch klassenautonome Festsetzung des Unterrichtsbeginnes zwischen 07:30 und 09:30, um dem unterschiedlichen Rhythmus der verschiedenen Kinder und deren Familien Rechnung zu tragen. Der Beginn der Betreuung (Frühdienst) um 07:15 bleibt dabei gewährleistet.
  • Klassen-, schulstufen- und schulübergreifende Organisationen von Betreuungsangeboten

[bearbeiten] Außerschulische Nachmittagsbetreuung

  • Finanzielle Förderung von Vereinen, die Freizeitangebote an Schulen anbieten. Dabei Förderung von ergänzender Bildung speziell im musischen, kreativen, sportlichen, sprachlichen, naturwissenschaftlich-experimentellen und medientechnischen Bereich.
  • Verkleinerung der Gruppengrößen in öffentlichen Tagesheimen und privaten Vereinen auf maximal 20 pro Gruppe.
  • Einsatz von VolksschullehrerInnen in öffentlichen Tagesheimen, um die Qualität der Lernstunden zu gewährleisten. Betreuungsschlüssel 1:20.
  • Einbeziehung von ErzieherInnen in öffentlichen Tagesheimen, um eine sinnvolle Freizeitgestaltung (auch im Hinblick auf Suchtprävention) zu ermöglichen.
  • Erarbeitungs eines Katalogs von Qualitätskriterien(z.B. räumliche und personelle Ressourcen)

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