Wahlrecht
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Das Wahlrecht soll im Sinne einer verstärkten Einbeziehung unterschiedlicher Interessen und des Minderheitenschutzes verändert werden. Dazu dienen zwei grundlegende Punkte. Erstens die Erweiterung des Wahlrechts auf Personengruppen, denen das Wahlrecht bisher verwehrt wurde. Zweitens muss das Wahlrecht selbst grundlegend geändert werden, um eine Wahl zwischen den geringsten Übeln zu einer Wahl machen kann, in der die eigene Meinung am besten repräsentiert wird.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Ausweitung des Wahlrechts
[bearbeiten] Minderheitenrechte
Fünf Sitze im Parlament sollen für Vertreter der anerkannten Minderheiten reserviert werden. Diese Mitglieder werden für die Dauer der Legislaturperiode des Nationalrates von den Volksgruppenbeiräten aus ihrer Mitte nach den Grundsätzen des geheimen Wahlrechts gewählt. Für die Wählbarkeit gelten dieselben Voraussetzungen wie für die übrigen Mitglieder des Nationalrates.
[bearbeiten] Wahlaltersenkung
In der kommenden Gesetzgebungsperiode wird das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt. Von da an soll jeder Staatsbürger, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, wahlberechtigt sein. Das passive Wahlrecht wird auf alle Staatsbürger ausgedehnt, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ausgenommen davon bleibt lediglich das Wahlrecht zum Amt des Bundespräsidenten, welches weiterhin bei einem Alter von 35 Jahren liegt.
[bearbeiten] Steigerung der Wahlbeteiligung
Zur Steigerung der Wahlbeteiligung vor allem bei Wahlen zum Europäischen Parlament werden umfassende Aufklärungskampagnen, auch im Rahmen politischer Bildung in den Schulen bzw. politischer Weiterbildung für Erwachsene, gestartet. Von einer Rückkehr zur Wahlpflicht wird allerdings abgesehen.
[bearbeiten] Briefwahl und Vereinfachung der Auslandswahl
Allen Wählerinnen und Wählern soll bei sämtlichen Stimmabgaben im In- und Ausland die Briefwahl ermöglicht werden. Der Wahlvorgang im Ausland wird vereinfacht: Entfall der Notwendigkeit der Unterschrift eines Zeugen (stattdessen „eidesstattliche Erklärung“ des Wählers), Anlegung von Auslands-Österreicher-Wählerevidenzen an den Vertretungsbehörden. Jede angeforderte Wahlkarte verlängert automatisch den Eintrag eines Wählers in der lokalen Wählerevidenz für 10 Jahre. Das Auslandswahlrecht soll auf Landtags- und Wiener Gemeinderatswahlen ausgeweitet werden. Ländern wird die Möglichkeit gegeben, auch bei Gemeinderats- oder Bezirkswahlen ein Auslandswahlrecht vorzusehen.
[bearbeiten] Reform des Wahlrechts im engeren Sinn
Die obigen Überlegungen zeigen die Tendenz, die Parteienwahl in eine Personenwahl aufzulösen. Dem soll auch im Weiteren Rechnung getragen werden.
[bearbeiten] Wahlkreiseinteilung
Die Wahlkreiseinteilung geschieht über Wahlkommissionen, die dafür Sorge zu tragen haben, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl an Einwohnern umfasst. Die Abweichungen vom Durchschnitt aller Wahlkreise sollen noch festzulegende bestimmte Maße nicht übersteigen. Die Grenzen der Wahlkreise dürfen Landesgrenzen nicht schneiden; weiters ist bei der Wahlkreiseinteilung nach Möglichkeit die Einheit von Bezirks- und Gemeindegebieten zu wahren. Die Anzahl der Mandate pro Wahlkreis soll sich nicht fix nach der Bevölkerungszahl, sondern flexibel nach der Zahl der abgegebenen Stimmen im Wahlkreis richten.
[bearbeiten] Neue Wahlordnung
Die neue Wahlordnung soll die Wahl durch Zustimmung sein.
Die bestehende Verhältniswahl hat bei vielen Menschen im Zuge der Regierungsverhandlungen Unmut ausgelöst. Die Mehrheitswahl wurde abgelehnt, weil dadurch die Gefahr der Schwächung der Oppositionsparteien und einer Ein-Parteien-Diktatur gefördert wird. Verschiedene Mischsysteme stellten sich der öffentlichen Diskussion, die versuchten, Probleme des jeweiligen Wahlsystems durch komplizierte Zusatzregelungen zu kaschieren.
Probleme des aktuellen Wahlsystems sind
- Die derzeitige Wahl ist eine Wahl des geringsten Übels. Aus taktischen Überlegungen sieht man eher davon ab, die Partei, der man am meisten Sympathie entgegenbringen würde, zu wählen und wählt stattdessen die größte Partei, die noch am ehesten den eigenen Vorstellungen entspricht. Bei einer Mehrheitswahl würde sich dieses Problem im vollen Ausmaß zeigen.
- Komplizierte Listenregelungen. Länderlisten, Bundeslisten, regionale Wahlkreise und ein kompliziertes System der Vergabe von Sitzen sind nicht mehr transparent und rufen zurecht Bedenken in der Bevölkerung hervor.
- Geringe Wahlbeteiligung. Durch die angesprochenen Probleme kommt es zu einer geringeren Wahlbeteiligung, denn die WählerInnen fühlen sich nicht mehr richtig vertreten, sondern wählen nur noch aus Taktik.
- Negative Campaigning. Parteien versuchen, eine möglichst große Mehrheit zu erreichen. WählerInnen, die mit anderen Parteien unzufrieden sind kommen in Versuchung, die Partei, die Negative Campaigning betreibt aus dem Grund zu wählen, weil sie auch "gegen die andere ist", auch wenn sie eigentlich mehr Übereinstimmung der eigenen Meinung mit einer anderen, kleineren Partei sehen würden. Das führt allerdings dazu, dass Negative Campaigning und Polarisierung immer mehr an Boden gewinnen und Inhalte zurücktreten.
- Individuelle Interessen der Bevölkerung werden so gar nicht oder kaum vertreten.
Aus diesen Gründen wird ein Wahlsystem gesucht, dass folgenden Bedingungen genügen muss:
- Flexible Optionen. Menschen, die eine Partei wählen, wollen womöglich nicht alle Standpunkte dieser Partei, sondern stimmen nur grundsätzlich mit ihr überein und würden auch gerne anderen Parteien die Chance geben, im Parlament vertreten zu sein. Wenn jemand keine bestimmte Präferenz hat, muss es möglich sein, dies auszudrücken, ebenso, wie der Wille der Wählerin/des Wählers, der/die gerade eine Partei nicht will.
- Sympathiewahl. Anstatt das geringste Übel wählen zu müssen, die von der größten Minderheit unterstützt wird, so wie es jetzt der Fall ist, sollte diejenige Partei regieren, die am meisten Zustimmung von einer Mehrheit hat. Wenn sich eine politische Gruppierung zersplittert und insgesamt trotzdem eine Mehrheit stellen würde, soll nicht eine andere Partei, nur weil sie eine Einheit präsentiert, vorgezogen werden.
- Reduktion von Polarisierung. Wie bereits erwähnt soll eine Partei nicht deshalb gewählt werden, weil sie gegen andere Standpunkte auftritt, sondern für die Standpunkte, die sie selbst hat.
- Wahlbeteiligung erhöhen. Ohne Zwang, allein, weil Menschen ihre Präferenzen besser ausdrücken können, soll gewählt werden. Menschen, die heutzutage denken, sie würden ihre Zeit verschwenden, sollen dazu motiviert werden, zu wählen. Ehrlichkeit steht im Vordergrund.
- Chancen für Minderheiten. Oppositionsparteien sollen nicht deshalb nicht gewählt werden, weil durch die Wahl der größeren Partei (die weniger Zustimmung erfährt) ein noch größeres Übel verhindert wird. Zustimmung zu eine Minderheit muss unabhängig von der Wahl der großen Parteien möglich sein.
- Einfachheit und Praktikabilität. Menschen müssen nachvollziehen können, wie gewählt wird. Vorreihungen, Vorzugsstimmen, doppelte Wahlgänge wie etwa in Deutschland sind nicht einfach zu verstehen und verführen zu taktischen Überlegungen, die nicht mehr den Willen der WählerInnen widerspiegeln.
Die Zustimmungswahl (Approval Voting) stellt ein neuartiges Wahlverfahren zur Verfügung, das unter dem Anspruch steht, die die genannten Probleme bei Mehrheits- und Verhältniswahlrechten einzudämmen versucht und die erwähnten Vorteile bietet.
Übergangslösung: Ausbau des Vorzugsstimmenwahlrechts
[bearbeiten] Sicherung des freien Mandats im Wahlrecht
Die angepeilte Wahlordnung anerkennt die Notwendigkeit zur Bewältigung des demokratisch-politischen Prozesses Gruppen ("Parteien") zu bilden und fördert gleichzeitig eine vielfältige und dynamische Entwicklung der Parteienlandschaft. Die Wahlordnung zieht sich nicht auf eine als "parteifeindlich" interpretierbare individualistische Position zurück, aber fördert doch die Unabhängigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich in der Praxis auch durch die von der eigenen Partei eingeforderte "Disziplin" in ihrer dem Wähler gegenüber empfundenen Verantwortung herausgefordert sehen können.
Zur darüber noch einen Schritt hinausgehenden Absicherung der Idee des freien Mandats soll jeder zu einem demokratisch zusammengesetzten Vertretungskörper gewählte Mandatar / jede Mandatarin das Recht geniessen, bei der nächstfolgenden Wahl auch gegen den Willen der eigenen Partei ein weiteres Mal auf deren Liste zu kandidieren. Sofern ein solcher Kandidat / eine solche Kandidatin bei dieser Wahl aber auch durch die Wähler der Partei zuwenig Zustimmung erfährt, müsste er / sie sich für eine weitere Kandidatur wiederum normal um einen Listenplatz bei einer Partei bewerben - oder eine neue Partei gründen.
